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3% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0583, von Rad (Strafwerkzeug) bis Radde Öffnen
) auf die Achsköpfe aufgezogen. Zum Abdrehen der bereits auf der Achse filzenden Eisen- bahnwagenrädcr sind besonders konstruierte Dreh- bänke (Rüderdrehbänkc) in Gebrauch. Rad, Strafe des R. oder Rädern, eine Todesstrafe, deren Wesen darin bestand, daß dem
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0798, von Mordant bis Mordwinen Öffnen
Halsgerichtsordnung, Art. 157, strafte den Mörder als einen "fürsätzlichen, mutwilligen" Verbrecher mit dem Rade, den Totschläger "aus Jäheit und Zorn" mit dem Schwerte. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 211) bestraft den vollendeten M. mit dem Tode
2% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0405, von Scharffeuerfarben bis Scharlach Öffnen
Henkern aber, die gewöhnlich in den Diensten des Scharfrichters standen und ihr Amt unter dessen Aufsicht ausübten, die für entehrend geltenden Arten der Todesstrafe, wie Hängen, Rädern, Vierteilen, Verbrennen etc., sowie die Folterung zuwies
2% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0737, von Todaustragen bis Todesstrafe Öffnen
als geschärfte Todesstrafen der Feuertod, das Pfählen, das Rad, das Vierteilen und das Säcken oder Ertränken in Übung, während die Strafen des Stranges und des Schwertes sowie die militärische Strafe der Kugel oder des Arkebusierens als die leichtern
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0167, von Verwaltungsexekutive bis Verwandtschaft Öffnen
) bedrohte den »an hohen, trefflichen Personen, an des Thäters eignem Herrn, an den eignen Ehegatten oder an nahe gesippten Freunden« verübten Mord mit geschärfter Todesstrafe, nämlich mit der Strafe des Rades, geschärft durch vorausgehendes Reißen
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0307, von Ernst II. (Herzog von Sachsen-Gotha und Altenburg) bis Ernst (Heinr. Wilh.) Öffnen
von der Ostmark. E. tritt zuerst 1002 als Begleiter Herzog Ottos von Kärnten, des Sohnes Kon- rads des Noten, bei dessen erfolgloser Bekampsung des ital. Gegenkönigs Arduin von Ivrea, hervor. Im nächstenJahre schloß er sich dem Ausstandeseines Vetters
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0197, von Hinschius bis Hinterhaupt Öffnen
Gerichtsordnung (s. (^i-olina) kennt die H. durch Feuer, Wasser (besonders bei Weibern), Vierteilung, Rad, Strang, Schwert, Le- bendigbegraben und Pfühlen (d. h. einen Pfahl durch die Brust stoßen). Verschärft wurde die H. durch Schleifen
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 1041, von Morbilität bis Mordfliegen Öffnen
, im Gegensatz zu Totschlag, der vorsätzlichen, nicht überlegten Tötung. Schon die Carolina (s. d.) straft in Art. 137 den "fürsätzlichen mutwilligen M." mit dem Rade, denjenigen aber, welcher "ein Totschlag aus Zähheit und Zorn abgethan", mit dem Schwert